ie Ferien sind da – den ganzen Sommer am Baggersee zu liegen, ist aber bei den wenigsten drin. Praktika sind in vielen Ausbildungen Pflicht. Und auch die, die nicht müssen, nutzen die freien Monate, um Berufserfahrung zu sammeln oder sich ganz klassisch die Urlaubskasse aufzubessern. Doch dabei gilt Vorsicht: Damit sich die Mühe lohnt, sollte man ein paar Punkte beachten.
Arbeit oder Ausbildung?
Was einfach klingt, kann schnell zur Gretchenfrage werden. Denn nur ein Arbeitsverhältnis muss entlohnt werden. Voraussetzungen dafür sind „Einbindung in den Arbeitsprozess, Weisungsgebundenheit und persönliche Arbeitspflicht“. Kurz gesagt trifft das auf alle zu, die zu vereinbarten Zeiten arbeiten, Anweisungen folgen und Leistung bringen, die dem Betrieb zugutekommen.
Bei unter 18-Jährigen sind Überstunden tabu.
Bei Ferialarbeit ist das klar: Ein fixer Lohn für einen fixen Job – inklusive Urlaub und Bezahlung, sollte man krank werden. Für Praktika fehlt diese Definition in vielen Branchen. Deswegen werden sie oft als Ausbildungsverhältnis geführt – auch wenn sie das nicht immer sind. Praktikanten sind dabei Volontären gleichgestellt: Ihnen stehen keine Sozialversicherung oder Urlaubstage zu und sie erhalten maximal ein Taschengeld. Dafür dürfen sie aber auch nicht an Arbeitszeiten gebunden sein oder vor allem dem wirtschaftlichen Nutzen des Arbeitgebers dienen. Deswegen sollte man schon bei der Vereinbarung zum Praktikum oder Ferialjob klären, ob auch das, was auf dem Sommer-Job draufsteht, drin ist.
Klare Regeln.
Weiß man, worauf man sich generell einlässt, gibt es noch einige Details, über die man sich vor dem ersten Tag informieren sollte.
Die genaue Dauer des Praktikums oder Volontariats sind ein Punkt, genauso wichtig sind eventuell benötigte freie Tage und Arbeitszeiten – besonders bei unter 18-Jährigen. Für die sind Überstunden nämlich tabu.
//Außerdem muss abgesteckt werden, welche Aufgaben man erhalten wird. Speziell Ausbildungsverhältnisse sind dazu da, dazuzulernen. Deswegen ist es ratsam, vor dem ersten Tag abzusprechen, welche Bereiche man kennenlernen möchte.
Nachweisbar.
Auch während man arbeitet oder lernt, sollte man im Auge behalten, wo und wie man zum Einsatz kommt. Regelmäßige Notizen darüber, von wann bis wann man womit beschäftigt war, helfen, nachträglich auf sein Recht zu pochen. Ganz wichtig ist, nichts zu unterschreiben, was nicht stimmt. Egal, ob es um Arbeitszeitaufzeichnungen oder Verzichtserklärungen geht, die nach dem Ende des Praktikums manchmal im Kleingedruckten auftauchen – sie sollte man nur bestätigen, wenn die Angaben korrekt sind und man wirklich einverstanden ist.
Was tun, wenn ...
Tauchen Probleme auf, ist Zögern fehl am Platz. Sind zu wenig Lohn, Überstunden oder Urlaubsersatz gezahlt worden, kann man den Arbeitgeber schriftlich zur Nachzahlung auffordern. Hier ist aber Eile geboten, da die Ansprüche verfallen können. Anders verhält es sich bei der Lohnsteuer. Wer im Jahr weniger als 12.000 Euro verdient, kann diese innerhalb von fünf Jahren vom Finanzamt mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung zurückfordern.
//Treten andere Probleme auf – wie zum Beispiel ein Praktikum, das wie ein Ausbildungsverhältnis entlohnt wird, aber ein Arbeitsverhältnis ist –, kann man sich an die Arbeiterkammer wenden.
Tauchen Probleme auf, ist Zögern fehl am Platz.