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NOVEMBER 2016

Her mit der Marie

Noch bis 15. Dezember können Studierende ein Stipendium beantragen. Die Innsbrucker Stipendienstelle empfiehlt, den Anspruch in jedem Fall prüfen zu lassen. 6020 hat die wichtigsten Infos zum Thema.

Wer bekommt Studienbeihilfe?

Anspruch haben prinzipiell österreichische Staatsbürger sowie gleichgestellte Ausländer und Staatenlose. Voraussetzungen sind unter anderem soziale Förderungswürdigkeit und ein günstiger Studienerfolg.

Was bedeutet "sozial förderungswürdig"?

Prinzipiell sind Stipendien für Studierende gedacht, die ihr Studium alleine oder auch mit Hilfe ihrer Eltern nicht finanzieren könnten. Deshalb werden auch Faktoren wie Einkommen, Familienstand und Familiengröße zur Berechnung der Höhe der Beihilfe herangezogen.

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Das heißt aber nicht – und diesen Irrtum liegen viele Studis auf, dass nur Kinder aus „sozial schwachen“ Familien Anspruch haben. Also: Auch wenn eure Eltern recht gut verdienen und ihr nicht von zu Hause ausziehen müsst, sollte man den Anspruch prüfen lassen.

Gibt es noch andere Stipendien?

Neben der klassischen Studienbeihilfe können über das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auch Mobilitätsstipendien oder Studienabschluss-Stipendien beantragt werden.

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Mobilitätsstipendium: Gefördert werden nicht nur Auslandssemester (für max. 20 Monate und max. 582 Euro pro Monat), sondern auch gesamte Studien im Ausland bzw. im EWR und der Schweiz – dafür gibt’s max. 679 Euro.

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Studienabschluss-Stipendium: Studierende, die während ihres Studiums berufstätig waren und ihren Job (vorübergehend) aufgeben wollen, um sich dem Abschluss des Studiums zu widmen – sprich die Diplomarbeit endlich fertigzuschreiben–, erhalten zwischen 700 und 1.040 Euro monatlich für maximal 18 Monate.

Wie hoch ist die Studienbeihilfe?

Der niedrigste Betrag liegt bei 5 Euro, der höchste bei 679 Euro.

 

679 Euro gibt's für:

  • Studierende, die am Studienort wohnen müssen, weil das tägliche Pendeln zum Wohnort der Eltern zeitlich nicht zumutbar wäre.
  • Studierende, deren Eltern verstorben sind.
  • Studierende, die sich in den letzten vier Jahren vor der ersten Antragstellung selbst erhalten haben (= Selbsterhalterstipendium).

 

Und für den Rest?
Studierende, für die keine der obengenannten Voraussetzungen zutrifft, erhalten in der Regel ab 475 Euro.

 

Zuschüsse ... 
... gibt es außerdem noch für Studierende mit Behinderung – in unterschiedlicher Höhe, je nach Art und Grad der Beeinträchtigung. Wer Erziehungsberechtigter mindestens eines Kindes ist, bekommt zusätzlich mind. 112 Euro pro Monat und Kind.

 

Die Zuverdienstgrenze ... 
... beträgt 10.000 Euro jährlich – wer drüber ist, muss zurückzahlen. Wer ein Kind versorgen muss, darf um mindestens 2.988 Euro mehr dazuverdienen. 

 

Die Anspruchsdauer ...
... ist gleich der gesetzlich vorgesehenen Studienzeit + 1 Toleranzsemester. Beim Diplomstudium gibt’s je ein Toleranzsemester pro Studienabschnitt. 

Was bedeutet "günstiger Studienerfolg"?

Für die ersten beiden Semester heißt das erst einmal nur, als ordentlicher Studierender inskribiert zu sein. Spätestens mit Ende der Antragsfrist für das dritte Semester gilt es aber zu liefern – und zwar einen Leistungsnachweis. Sprich: Ab dem dritten Semester müssen, je nach Studienphase in unterschiedlichem Ausmaß, positiv abgelegte Prüfungen (aus Pflicht- und Wahlfächern) vorgewiesen werden.

Schlechte Nachrichten für Unentschlossene: 

Wer zu oft sein Fach wechselt, könnte sein Stipendium verlieren. Insgesamt geht das nur zwei Mal und nur wenn das vorangaegangene Studium nicht mehr als zwei Semester inskribiert wurde.

Noch schlechtere Nachrichten für Spätzünder: 

Anspruch auf Studienbeihilfe hat nur, wer bei Beginn sein 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Viele dürften aber wiederum für ein Selbsterhalterstipendium infrage kommen und zusätzliche Ausnahmen gibt es für Studierende mit Kind oder Behinderung.

Und sonst noch?

Noch bis 15. Mai 2017 werden Stipendien der Michael-von-Zoller-Stiftung an bedürftige österreichische Schüler und Studierende, die zum Zeitpunkt ihrer Geburt ihren Hauptwohnsitz in Süd-, Ost- oder Nordtirol hatten, vergeben. Anträge können beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung eingereicht werden. Weitere Infos: www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien-Beihilfen/Stipendienstiftungen

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Von der AK Tirol gibt’s einmal im Jahr zwischen 300 und 690 Euro für AK-Mitglieder, die berufsbegleitend studieren oder ihre Berufstätigkeit wegen des Studiums einstellen und zum Zeitpunkt der Antragsstellung selbst mindestens sechs Monate gearbeitet haben.

 

Wer ist für mich zuständig?

 

Die Stipendienstelle Innsbruck ist für Studierende an Universitäten und Fachhochschulen (inklusive der FH Gesundheit), Pädagogischen Hochschulen und Konservatorien sowie der UMIT in Tirol und Vorarlberg zuständig.

 

Antragsfrist für das Wintersemester 2016/17: 
15. Dezember 2016

Antragsfrist für das Sommersemester:
20. Feber bis 15. Mai 2017

 

Kontakt:

Stipendienstelle Innsbruck
Andreas-Hofer-Strafle 46

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do: 9 – 12 Uhr
zusätzlich Di und Do: 13 – 15 Uhr

 

[email protected]
www.stipendium.at