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APRIL 2015

Hüterin der Alpen

Noch ist unklar, ob die Alpenkonvention als Retterin der Kalkkögel her-
vorgeht oder nicht. Normalerweise fristet sie ein eher stilles Dasein. Die
wenigsten wissen, wer oder was die Alpenkonvention ist – und, dass das
Sekretariat seinen Sitz im Goldenen Dachl hat.

Illustration: Monika Cichon

Was ist die Alpenkonvention und was will sie? 

Die Alpenkonvention bezeichnet eine internationale Organisation und einen völkerrechtlichen Vertrag. Letzterer besteht aus einem allgemeinen Teil und acht Protokollen mit konkreten Zielen zu folgenden Themen: Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Naturschutz und Landschaftspflege, Berglandwirtschaft, Bergwald, Tourismus, Energie, Bodenschutz und Verkehr. 

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Ihr Daseinszweck ist, die Alpen als Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum nachhaltig zu entwickeln. Ein schwieriges Unterfangen angesichts der oft miteinander konkurrierenden Interessen, sagt Wolfgang Mayrhofer, Rechtsberater im Ständigen Sekretariat der Alpenkonvention in Innsbruck. „Viele meinen, die Alpenkonvention sei ein reines Schutzinstrument, doch das ist falsch“, betont Mayrhofer. „Es gibt genügend Anknüpfungspunkte und rechtsverbindliche Normen, etwa im Tourismus- oder Verkehrsprotokoll, die Entwicklungen ermöglichen, aber natürlich mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit.“

Wo wirkt sie? 

Angewandt wird die Alpenkonvention von Wien nach Nizza in den Staaten Frankreich, Italien, Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Schweiz, Slowenien, Monaco. 

Was kann sie (nicht)? 

Die Alpenkonvention kann die Staaten nicht durch Sanktionen dazu zwingen, den Vertrag einzuhalten. Die rechtliche Umsetzung liegt alleine in der Verantwortung der Alpenstaaten. Besteht der Verdacht, dass ein Staat im Rahmen eines umgesetzten Projektes die Bestimmungen der Alpenkonvention verletzt, können Beobachterorganisationen oder andere Staaten den Überprüfungsausschuss ersuchen, das Projekt unter die Lupe zu nehmen. Im Hickhack um die Erschließung der Kalkkögel wird sich noch zeigen, welche Rolle die Alpenkonvention dabei einnimmt.  

Wie wirkt sie? 

Die meisten dieser Länder haben fast alle Protokolle ratifiziert und in das nationale Recht übernommen. Diese enthalten Empfehlungen und verbindliche Bestimmungen. Österreich hat beispielsweise das Protokoll Naturschutz und Landschaftspflege ratifiziert. Darin verpflichtet es sich unter anderem dazu, „bestehende Schutzgebiete im Sinne ihres Schutzzwecks zu erhalten und nach Möglichkeit weitere zu schaffen“. Ob das Projekt „Brückenschlag“, sprich die Liftverbindung der Schlick 2000 mit dem Skigebiet Axamer Lizum über das Ruhegebiet Kalkkögel in den Stubaier Alpen, mit diesem Artikel vereinbar ist, ist derzeit noch umstritten.

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„Bei jedem Bescheid, der ein einschlägiges Thema berührt, wie bei der Genehmigung von Skipisten oder Schlägerungen im Schutzwald, müssen die Bestimmungen aus den Protokollen angewendet werden“, erklärt Mayrhofer. Neben dieser rechtlichen Umsetzung wird die Alpenkonvention in Projektarbeiten verwirklicht: „Zu verschiedenen Themen, wie zu Energieeffizienz oder nachhaltigem Tourismus, gibt es Projekte von Netzwerken, wie dem Gemeindenetzwerk ‚Allianz in den Alpen’, dem Verein ‚Alpenstadt des Jahres’ oder dem Netzwerk alpiner Schutzgebiete“, ergänzt der Experte.