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JÄNNER 2015

neue regeln fürs wohnen

Seit Jahresbeginn bestimmen neue Richtlinien die Vergabe städtischer Wohnungen. Die wichtigsten Änderungen und die damit einhergehenden Probleme aus sozialpolitischer Sicht

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it Jänner treten in Innsbruck neue Vormerk- und Vergaberichtlinien für Gemeindewohnungen in Kraft. Für jene, die sich für eine der 16.000 frei werdenden Stadtwohnungen interessieren, gilt zusammengefasst Folgendes: Die Antragsteller müssen nicht wie bisher drei, sondern fünf Jahre ununterbrochen in Innsbruck wohnhaft sein. Gründe für diese Verschärfung seien die strengeren Vergabebestimmungen der Gemeinden im Umkreis, erklärt Vizebürgermeister Christoph Kaufmann (Für Innsbruck) sowie die Mietzinsbeihilfe der Stadt. Diese hätten den Druck auf Innsbrucks Wohnungsmarkt erhöht, sodass eine Anpassung notwendig war. Neues gilt auch für die Gültigkeitsdauer des Antrags: Wird dieser nicht nach einem Jahr beim zuständigen Magistrat verlängert, verfällt er. Wohnungsangebote können mit der neuen Regelung auch nur mehr ein- anstatt zweimal abgelehnt werden. Lockerer ist man im Bezug auf Lebensgemeinschaften: Man muss nicht mehr drei Jahre, sondern zwölf Monate im gemeinsamen Haushalt leben.

„Der Fokus liegt jetzt auf jenen Menschen, die einen langen Aufenthalt in Innsbruck vorweisen“, so Kaufmann.

 

Mittellose zuerst?

Kaufmann ist überzeugt, dass die Bevölkerung mit dem neuen Modell bestmöglich bei der Wohnungssuche unterstützt wird. Anders sehen das die Vertreter des sozialpolitischen Arbeitskreises (SPAK). Für das Netzwerk von 15 Sozialeinrichtungen bedeuten viele Erneuerungen eine Verschlechterung. „Sie mögen der Mittelschicht helfen, nicht aber jenen, die eine Sozialwohnung am dringendsten brauchen“, erklärt Peter Grüner, Vertreter des SPAK. Niedrigverdiener sowie Menschen, die in Wohnungen im schlechten Zustand oder als Übergangslösung in Wohnungsloseneinrichtungen leben, werden zu wenig berücksichtigt, kritisiert der Sozialarbeiter: „Einem Antragsteller mit einem monatlichen Nettogehalt von nur 1.000 Euro wird beispielsweise kein Vorrang gewährt.“