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NOVEMBER 2015

Digitaler Nachlass

Für immer offline

Was passiert mit unserer virtuellen Existenz, wenn wir sterben? Wer kümmert sich in Zeiten von Facebook, Xing und E-Banking um den Online-Nachlass?

Text: Nina Zacke
Illustration: Monika Cichoń
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an muss kein Technik-Nerd sein, um heutzutage neben dem realen Leben auch noch ein virtuelles zu führen. Beinahe jeder schreibt Mails, ist in sozialen Netzwerken aktiv, kauft online ein und nützt E-Banking. Im Gegensatz zu unserer physischen Präsenz endet die Internet-Präsenz nicht automatisch mit dem Tod. Die virtuellen Spuren, die wir im Netz hinterlassen haben, bleiben erhalten. Die Rede ist vom Online-Nachlass. Dazu können diverse Profile auf verschiedensten Seiten zählen, aber auch Mitgliedschaften bei kostenpflichtigen Diensten. Da die Hinterbliebenen nach dem Tod einer geliebten Person in der Regel mit Trauerbewältigung beschäftigt sind, besteht der Bedarf, die Verwaltung des digitalen Nachlasses in vertrauensvolle Hände zu geben. Meist auch, weil die Angehörigen nicht wissen, wo die verstorbene Person im Internet aktiv war und welche Zugangsdaten sowie Pass­wörter verwendet wurden.

Wer verwaltet was.

In Deutschland holen sich immer mehr Bestatter die Hilfe von digitalen Nachlassverwaltern ins Boot. Digitale Nachlassverwalter recherchieren Online-Kontakte ohne Zugangsdaten sowie Passwörter und lösen diese zum Beispiel unter Vorlage der Sterbeurkunde auf. Da es in Österreich bisher keinen derartigen digitalen Nachlassdienst gibt,

ist das genaue Prozedere hierzulande noch nicht definiert. Die ISPA (Internet Service Providers Austria) hat zumindest eine Broschüre zusammengestellt, in der die Hinterbliebenen einen Überblick über die Verwaltung von Online-Spuren eines Angehörigen finden.

Nur Beratung.

In Innsbruck sehen Bestatter die Zuständigkeit einer derartigen Nachlass-Verwaltung von vornherein nicht in ihrem Aufgabengebiet. Sie beraten die Angehörigen zwar gerne und leiten sie an Informationsportale weiter, aber ein Angebot, wie es Hinterbliebene in Deutschland oder anderen Ländern erhalten, gibt es nicht. „Wir haben in unserem Vorsorgeleitfaden schon seit langer Zeit auch Online-Themen aufgenommen. Hier stehen wir beratend zur Seite, jedoch ist es nicht die Aufgabe eines Bestatters, persönliche Nachlässe aufzuarbeiten“, erklärt etwa Wilfried Maier von der Bestattung Hugo Flossman Sohn GmbH.

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Ähnlich sieht das auch die Bestatterin Christine Pernlochner-Kügler: „Nachlassverwaltung ist grundsätzlich nicht Sache des Bestatters, sondern Sache des Notars bzw. des Anwaltes. Als Bestatterin informiere ich Angehörige gerne über die Abläufe bei der Nachlassverwaltung und auch über Firmen, welche auf die Recherche von digitalen Nachlässen spezialisiert sind.“ Sie berät Angehörige auch, was das Prozedere bei den

„Wir haben in unseren vorsorgeleitfaden schon seit langer zeit auch online-themen aufgenommen“

Wilfried Maier