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DEZEMBER 2016

Schnellschüsse und Härtefälle

Die Neuerungen der Mietzinsbeihilfe, sprich die dreijährige Wartefrist, sorgte für viel Aufregung. Nun wurde ein Fördertopf für soziale Härtefälle beschlossen, Kritik und Gegenstimmen kommen von den Grünen.

Fotos: Dominique Huter
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eit 1. September gilt in Innsbruck die neue Regelung für die Mietzinsbeihilfe. Drei Jahre lang muss man seitdem mit Hauptwohnsitz in Innsbruck gemeldet sein, bevor man sie beantragen darf. Im Eiltempo wurde die Reform durch den Gemeinderat gepeitscht, viel Kritik gab es von den Grünen und Teilen der SP-Fraktion, noch mehr von Sozialvereinen und von den Studentenvertretungen. Soziale Härtefälle, wurde damals mitverkündet, wolle man in jedem Fall über einen Fördertopf abfedern. Im November legte Wohnungs-Stadtrat Andreas Wanker (VP) nun das Paket vor, am 17. November wurde der Antrag im Gemeinderat – gegen die Stimmen der Grünen, die ihn schon im Stadtsenat abgelehnt hatten – angenommen.

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Im Topf liegen 800.000 Euro, die für das Doppelbudget 2017/18 bereits veranschlagt sind. 300.000 Euro dürfen 2017, der Rest 2018 ausgegeben werden. Die Summe beruht auf einer Schätzung des Amts für Wohnungsservice, wo man auch davon ausgeht, dass man damit auskommen wird.

Die unterschiedlich hohen Summen hängen damit zusammen, dass die Beihilfe immer auf ein Jahr gewährt wird. Das heißt: Wer bis 1. 9. 2016 angesucht hat, bekommt sie bis 1. 9. 2017, womit im ersten Jahr weniger Monate „übrig bleiben“. Wer den Zuschuss erhält, bekommt im ersten Jahr 50 Prozent der Mitzinsbeihilfe, die ihm zugestanden wäre, im zweiten Jahr 30 Prozent. Prinzipiell kann aber nur ansuchen, wer bereits Mietzinsbeihilfe bezogen hat, aber die erforderlichen drei Jahre noch nicht voll hat.