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FEBER 2018

Stadt, Land, Zuständigkeit

Angesichts der bevorstehenden Landtags- und Gemeinderatswahlen hat sich 6020 angeschaut, wo und wie die politischen Ebenen Land Tirol und Stadt Innsbruck miteinander verbunden sind. Eins vorweg: Es ist kompliziert.

Fotos: Shutterstock.com, IVB, Axel Springer
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as österreichische politische System hat drei (eigentlich vier) Ebenen: den Bund, die Länder und – als kleinste Organisationseinheit – die Gemeinden (und die EU, die über den drei Ebenen steht). In der Bundesverfassung ist geregelt, welche Ebene wofür zuständig ist.

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Rechtlich ist Innsbruck keine Gemeinde, sondern die Landeshauptstadt. Sie hat ein eigenes Statut und ist für die Gemeinde- wie die Bezirksverwaltung zuständig.

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Innsbruck ist auch ein selbstständiger Wirtschaftskörper und hat damit das Recht, „innerhalb der Schranken der Bundes- und Landesgesetze Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen“. Definiert ist das im Stadtrecht von 1975 – wie auch der Wirkungsbereich der Stadt.

Wo die Stadt schalten und walten darf

Zum Wirkungsbereich der Stadt gehört, unter anderem: Bestellung der Gemeindeorgane – sprich Gemeinderat, Stadtsenat, der/die Bürgermeister/in und das Stadtmagistrat – und der Gemeindebediensteten. Die Verwaltung der Verkehrsflächen und der örtlichen Raumplanung. Fachbereiche wie die örtliche Straßen-, Feuerschutz-, Markt-, Gesundheits-, Sittlichkeits- und Baupolizei, die unter anderem für die Qualitätssicherung in diesen Bereichen zuständig ist.

Soziales, Gesundheit, Kultur, Freizeit

Auch im Sozialbereich kann die Stadt gestalten. Dass sie zum Beispiel für die Schaffung von Kinderkrippen und -gärten und Pflegeplätzen zuständig ist, ist übrigens historisch begründet und in der Bundesverfassung verankert. Als die Verfassung geschrieben wurde, wurden die wichtigsten Aufgaben dem Bund, die mittelwichtigen dem Land und die am wenigsten wichtigen der Stadt zugewiesen. Damals ging man nicht davon aus, dass Kinderbetreuung und Pflege einen derart wichtigen Stellenwert in der Gesellschaft einnehmen würden, wie es heute der Fall ist. Kompensiert wird diese Diskrepanz durch Förderungen von Land und Bund. Für jeden Kindergarten- und Pflegeplatz, den die Stadt errichtet, erhält sie Geld – auch das notwendige Personal wird zum Beispiel gefördert. Auch im Kultur- und Freizeitbereich kann die Stadt viel. Zum Beispiel ist sie für Spielplätze, Grünflächen oder Sportstätten zuständig. Im Sport- und im Bildungsbereich muss die Stadt oft auch mit dem Bund verhandeln. Die Schwimmbäder der Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) sind städtische Schwimmbäder (die Stadt ist zu 100 Prozent Eigentümerin). Auch die Förderung von Kulturvereinen und -Institutionen ist Sache der Stadt, aber auch des Landes oder Bundes. 

Ist die Stadt GesetzgeberIN?

Nein. Der Gemeinderat darf Beschlüsse fassen und Verordnungen erlassen, aber nur innerhalb der Bundes- und Landesgesetze und nur, wenn die Gesetze diesen Spielraum zulassen.

 

Beispiel Bettelverbot:
Prinzipiell ist das Betteln im Landes-Polizeigesetz geregelt, demnach das stille und passive Betteln erlaubt ist. Der Innsbrucker Gemeinderat hat im März 2015 ein generelles Bettelverbot von 8 bis 21 Uhr für die Maria-Theresien-Straße und die Herzog-Friedrich-Straße während Gelegenheitsmärkten erlassen – über eine ortspolizeiliche Verordnung, die sie erlassen darf, wenn die öffentliche Ordnung gestört wird oder in Gefahr ist.

Wie kompliziert ist die Verbindung der politischen Ebenen?

Ziemlich kompliziert, weil eng miteinander verwoben. Das Land ist sozusagen die für die Stadt zuständige Behörde. Sprich alle Verfahren, Projekte oder zum Beispiel Finanzierungsbeschlüsse der Stadt müssen durch die zuständigen Behörden des Landes geprüft und genehmigt werden. Und auch auf Landtagsbeschlüsse ist die Stadt oft angewiesen – beim Stadtrecht bzw. einer Änderung des Stadtrechts (der Landtag segnet zum Beispiel auch den Wahltermin für die Gemeinderatswahlen ab).

Gemeinsame Sache

Abgesehen von Gesetzen und Zuständigkeiten arbeiten Stadt und Land bei sogenannten freien Projekten zusammen bzw. teilen sie sich die Kosten. Aktuelle Beispiele wären hier die Tram/Regionalbahn, das Haus der Musik oder das Football- und Kletterzentrum. 

Noch was? Ach ja, die Wahl!

Am 25. Feber stehen Landtagswahlen in Tirol an. 537.273 Tiroler (und 216 eingetragene Auslandstiroler) sind wahlberechtigt. Davon 86.576 in der Stadt Innsbruck. Alle Infos gibt es hier: wahlen.tirol.gv.at