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APRIL 2017

Rauchfrei per Telefon

Seit knapp einem Jahr zieren sogenannte Schockbilder Tabak- und Zigarettenpackungen. Zusätzlich findet man die Nummer einer Anlaufstelle auf den Packungen. 6020 wollte wissen, was passiert, wenn man diese wählt, und hat das „Rauchfrei Telefon“ angerufen.

Fotos: Axel Springer

Zweimal klingelt es, dann antwortet eine freundliche,
weibliche Stimme: „Hallo, Rauchfrei Telefon.“ 

Ich: „Hallo, ich würde gerne wissen, wie Sie Betroffenen helfen können, mit dem Rauchen aufzuhören.“ 

Stimme: „Dafür ist diese Anlaufstelle definitiv zuständig.
Darf ich fragen, woher Sie unsere Nummer haben?“ 

Ich: „Von der Tabakpackung.“ 

Stimme: „Das heißt, Sie wuzeln selbst Zigaretten?“ 

Ich: „Äh. Ja. Nein. Ab und zu.“ 

Stimme: „Verstehe. Und Sie möchten Ihr Rauchverhalten
sozusagen beenden, aufhören?“ 

Ich: „Grundsätzlich bin ich an der Hotline interessiert, um das Angebot kennenzulernen. Es geht nicht konkret um mich, sondern viel mehr
um andere Betroffene, die Ihre Nummer auf den Zigarettenschachteln lesen und sich fragen, was geschieht, wenn man diese Nummer anruft.“ 

Stimme: „Das kann ich Ihnen auf jeden Fall gerne schildern.“ (...)

Sophie Meingassner

"Das Besondere ist, dass mit Ausnahme des Erstkontakts wir es sind, die die Hilfesuchenden anrufen."

Sophie Meingassner

Der Hintergrund.

Seit 20. Mai 2016 ist es in den EU-Ländern Pflicht, auf Tabak- und Zigarettenpackungen mit Text (zum Beispiel „Rauchen lässt Ihre Haut altern.“) und Bild (z. B. Raucherlunge oder -fuß) vor den gesundheitlichen Folgen des Rauchens zu warnen. Zudem ist eine Kontaktstelle anzugeben, wo Betroffene Informationen zum Thema Rauchen und Rauchentwöhnung erhalten. In Österreich ist es das „Rauchfrei Telefon“.

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Dass es sich dabei um eine österreichweite Anlaufstelle für kostenlose, telefonische Beratungen für Raucher handelt, war zumindest am Anfang nicht allen klar, sagt Sophie Meingassner, fachliche Leiterin des „Rauchfrei Telefon“: „Mit den neuen Zigarettenpackungen hat es großen Informationsbedarf gegeben. Viele haben sich an uns gewandt, um sich zu beschweren, oder auch, weil die genauen Inhaltsstoffe nicht mehr abgebildet waren.“ 

Abschrecken wirkt?

Neben Protestanrufen, die nach ein paar Wochen wieder abklangen, stieg mit der Einführung der sogenannten kombinierten Warnhinweise auch die Anzahl der Hilfesuchenden.

Die Beratungsgespräche haben sich im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr laut Meingassner von 3.500 auf 7.200 mehr als verdoppelt. „Unsere Erfahrungen wie auch internationale Berichte zeigen, dass die EU-weite Maßnahme greift. Durch den Aufdruck hat sich außerdem das Verhältnis der Geschlechter innerhalb der Anrufergruppe verändert. So ist der Anteil der männlichen Anrufer leicht gestiegen und liegt jetzt bei 64 Prozent. Auch die Altersgruppen haben sich verändert. Seit Mai 2016 rufen mehr junge Menschen an.“

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Fast drei Viertel aller Anrufer geben an, durch den Hinweis auf den Tabakerzeugnissen von der Nummer erfahren zu haben. Vor der neuen Regelung, als die Nummer nur auf jeder 14. Packung anzugeben war, waren es nur sieben Prozent. Viele Hilfesuchende, sagt Meingassner, würden durch die Schockbilder verstärkt das Bedürfnis verspüren, rauchfrei zu werden.

Die Methode.

Die Telefonberatungen werden von Gesundheitspsychologen durchgeführt. Der Ablauf der Gespräche ist sehr individuell und hängt von vielen Faktoren, unter anderem von den Zielen des Anrufers, ab. „In einem Erstgespräch geht es in der Regel aber darum, sich ein Bild des Betroffenen und seiner körperlichen und psychischen Abhängigkeit zu verschaffen“, erklärt die freundliche Stimme. Dabei hilft ein Protokoll, das Anrufer auf rauchfrei.at finden oder per Post erhalten, und das sie in einem weiteren Schritt ausfüllen und mit den Beratern besprechen.

Die EU-Tabakrichtlinie

 

Mit der 2014 verabschiedeten EU-Tabakrichtlinie ist es seit 20. Mai 2016 in allen EU-Ländern unter anderem Pflicht, auf Tabak- und Zigarettenverpackungen mit Text und Bild auf die gesundheit­lichen Folgen des Rauchens hinzuweisen sowie eine Informationsstelle zur Rauchent­wöhnung anzuführen. 

 

Die Text-Bild-Kombination muss 65 Prozent der Packung bedecken.
Ziel der Richtlinie ist es, vor allem junge Leute vom Rauchen abzuhalten.