ltern sind bei der Namenswahl ihrer Kinder oft recht egoistisch“, findet Markus Tilly, Referatsleiter „Standesamt und Staatsbürgerschaft“ im Magistrat Innsbruck. Ablehnen musste das Standesamt Innsbruck in den letzten 15 Jahren allerdings keinen einzigen Vornamen. „Das liegt auch daran, dass das Namensrecht immer liberaler wird“.
//Nichtsdestotrotz erleben auch die Mitarbeiter des Standesamts Innsbruck immer wieder Kuriositäten: Angelehnt an die Horrorfigur haben Eltern mit dem Nachnamen Krüger vor einiger Zeit ihrem Kind den Vornamen Freddy geben. „Außerdem hatten wir vor Kurzem den Fall, dass Eltern ihrer Tochter elf Vornamen gegeben haben, noch dazu sehr ausgefallene. Dieser Umstand wird im Leben des Mädchens sicher immer wieder für Verwirrung sorgen, vor allem bei Behörden.“
Nix gegen Sunshine.
Bei der Anzahl der Vornamen hat das Standesamt nichts mitzureden, bei der Wahl des Namens sehr wohl. Markus Tilly zitiert Paragraf 13 des Personenstandgesetzes: „Der Name muss gebräuchlich oder dem Wohl des Kindes nicht abträglich sein.“ Gebräuchlich heißt: Der Vorname muss in irgendeinem Staat der Welt offiziell als Vorname in Verwendung sein. Wie findet man das heraus? Hier haben die Mitarbeiter des Standesamts Innsbruck mehrere Möglichkeiten: Rechercheort Nummer eins ist die Datenbank „Statistik Austria“ – „darin befinden sich von 1984 bis 2013 alle Namen, die in Österreich bereits vergeben wurden“.
Sollte der Name in Österreich neu sein, gibt es die Möglichkeit, im internationalen Handbuch der Vornamen nachzuschlagen oder mit verschiedenen Botschaften Kontakt aufzunehmen. Als letzte Möglichkeit bleibt, eine Anfrage an das Institut für Sprachwissenschaften der Universität Innsbruck zu stellen. „Die Mitarbeiter dort sind Spezialisten und schauen nach, ob der Name in irgendeinem Sprachkreis der Welt vorkommt. Gerade bei afrikanischen Namen ziehen wir das Institut für Sprachwissenschaften immer wieder zu Rate.“ Wie ein Mitarbeiter des Standesamts die Namensvorschrift „nicht abträglich“ auslegt, liegt in seinem eigenen Ermessen.
//Auch in Tirol werden ausgefallene Namen immer beliebter: „Wir haben beispielsweise den Namen Sunshine bewilligt, auch einen Namen für einen Buben, den man bei uns eher einem Mädchen zuordnen würde: Belly, das ist ein nachgewiesen männlicher Name. Auch eine kleine Shakira gibt’s seit kurzem in Tirol.“
Bitte unterschreiben.
Frischgebackene Mütter bekommen bereits im Krankenhaus einen gelben Zettel des Standesamts, auf dem sie den Namen ihres Kindes bekannt geben. Bei einem unehelichen Kind muss den Zettel nur die Mutter unterschreiben, bei einem ehelichen Kind sollten sowohl die Mutter als auch der Vater unterschreiben. „Das ist uns lieber. Es hat nämlich früher vereinzelt Fälle von Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Eltern gegeben. Das heißt, der Elternteil, der nicht unterschrieben hat, ist dann nachträglich zu uns gekommen und wollte beim Namen noch etwas ändern – die Schreibweise zum Beispiel. Das ist dann leider nicht mehr ohne weiteres möglich, das wäre ja schon eine Namensänderung.“
Keine Kleinigkeit.
Anders als in den USA, wo grundsätzlich jeder Name vergeben werden kann und ein Namenswechsel vergleichsweise einfach zu erwirken ist, ist der österreichische Gesetzgeber bei einer Namensänderung sehr genau. Ein Namenswechsel darf nur alle zehn Jahre vorgenommen werden, auch dafür ist Markus Tilly mit seinem Team zuständig. „2014 hat es am Innsbrucker Standesamt 20 Vornamensänderungen und 30 Nachnamensänderungen gegeben.“
//Gebührenfrei erfolgt die Namensänderung bei Namensgleichheit oder bei Änderung des Geschlechts. Bei Fehlen eines für das Standesamt erkennbaren, triftigen Grundes kostet die Namensänderung 574,20 Euro. Wer sowohl den Vornamen als auch den Nachnamen ändern lassen möchte, zahlt das Doppelte. Jeder Fall wird individuell beurteilt. „Immer wieder beantragen Menschen bei Einbürgerungsverfahren die Annahme eines ‚eingedeutschten’ Namens. Aus rein praktischen Erwägungen, aber auch, um Nachteile im Berufsleben zu vermeiden.“ Auch bei einem Religionswechsel kommt es immer wieder zu Namensänderungen, „zum Beispiel bei einem Wechsel zum Islam“.
//Auch bei einem Wunschnamen gilt die Vorschrift „gebräuchlich und nicht abträglich“. Und trotz der Tendenz vieler Eltern, ihren Kindern immer ausgefallenere Vornamen zu geben, ist die Zahl der Namensänderungen am Standesamt Innsbruck rückläufig – noch.
Namens-Experte Markus Tilly, Referatsleiter